Gepflegte Frauenkleider und Accessoires werden nur nach Vereinbarung in Kommission genommen.
Anteil Kundinnen: 50 % des Verkaufspreises auf verkaufte Waren.
Die Auszahlung erfolgt nach Vereinbarung.
Nicht verkaufte Waren können nach einer bestimmten Zeit wieder zurückgenommen werden (wird von
Schnapp Secondhand bestimmt).
Nach Ablauf der Warenrückgabefrist werden nicht abgeholte Artikel innert 1 Monat einem Hilfswerk
übergeben.
Guthaben, welche innert 3 Monaten nach Ablauf der Warenrückgabefrist nicht abgeholt werden,
verfallen zu Gunsten von Schnapp Secondhand.
Schnapp Secondhand übernimmt keine Haftung bei Diebstahl, Feuer, Wasser und allgemeinen
Schäden.